Innung für Sanitär + Heizung Pforzheim Enzkreis
Willkommen
Wir sind ein Zusammenschluss von Handwerksbetrieben aus dem Bereichen Sanitär und Heizung im Raum Pforzheim-Enzkreis.
Als Mitglied einer Fachinnung gehören unsere Betriebe einem starken Arbeitgeberverband an, welcher ausschließlich die Interessen seiner Mitglieder vertritt, und dies nicht nur auf lokaler, sondern auch auf Landes- und Bundesebene.
Mehr über das SHK-Handwerk und seine verschiedenen Tätigkeitsgebiete erfahren Sie unter www.eckring.de.
Klick here and #actgreen – lerne einen Beruf mit Zukunft und setz dich aktiv für den Klimaschutz ein!
Notdienstplan "Gas/Wasser/Heizung"
Hier den aktuellen Notdienstplan ansehen
Notrufnummer 7/24 Gas-Wasser-Heizung:
07231 – 14 06 84
*zu den ortsüblichen Telefongebühren
Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft?
Facebook Seite des Fachverbands SHK Baden-Württemberg
NEU: Werkzeugpool - Nur für Mitglieder
Und so gehen Sie vor:
Loggen Sie sich auf der Seite der Kreishandwerkerschaft ein. Dokumente runterladen, ausdrucken, ausfüllen, Werkzeug abholen
Abholadresse:
ABEX Pfeiffer & May, Blücherstraße 32, Pforzheim
Ihr Ansprechpartner vor Ort: Herr Manuel Nüßle
Aktuelles
Volles Haus bei Ausbildungsmesse
Erstmals an einem Donnerstag fand dieses Jahr in der Zeit von 15-19 Uhr die Ausbildungsmesse BERUF AKTUELL – die größte Ausbildungsmesse im Nordschwarzswald – im Congress Centrum Pforzheim statt. Organisiert wurdes das Ganze wie üblich von der Agentur für Arbeit Nagold Pforzheim. Auf mehreren 100
Neu: Fortbildung zum Bachelor Professional für Bauhandwerker
Energieeffizienz und digitales Bauen stehen im Mittelpunkt der neuen Fortbildung für das Bau- und Ausbaugewerbe, die formal einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig ist. Wer kann teilnehmen, was kostet die Weiterbildung und wo finden die Kurse statt? ür Handwerker, die sich im Bereich Energieeffizienz und „BIM“ weiterbilden
Seit 2024 können Arbeitsunfälle digital gemeldet werden
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden. Seit Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Bis Ende 2027