Aktuell
Aktuelles aus der Innung
Ab 01. August gelten neue Regelungen
im Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Berufsbildungsgesetz. Durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geändert. Auch hier hat der ZDH die Änderungen in einer Synopse zusammengefasst:
Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge nachbessern
Wer ab 1. August 2022 neue Mitarbeiter einstellt, ist verpflichtet, mehr Arbeitsbedingungen schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Denn ab dann gilt ein neues Nachweisgesetz. Künftig muss z. B. im Vertrag stehen: – die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart) – die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung sowie
Elektronische Übermittlung an die gesetzliche Rentenversicherung
Betriebe müssen gem. § 28p Abs. 6a SGB IV ab dem 01.01.2023 ihre Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung übermitteln. Eine Ausnahme kann auf Antrag bis zum 31.12.2026 gewährt werden. Es besteht die Möglichkeit, mittels formlosen Antrags an die gesetzliche Rentenversicherung unter Angabe der Betriebsnummer
Achtung bei Werkvertrag als Fernabsatzvertrag
Bekanntlich greift das 14-tägige Widerrufsrecht, wenn ein Werkvertrag vor Ort beim Kunden als Verbraucher geschlossen wird. Problematisch wird es auch, wenn ein Betrieb Angebote lediglich auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses abgibt oder Arbeiten nur telefonisch vereinbart werden, sodass sich Betrieb und Kunde weder bei der Vertragsanbahnung
Jubiläumsverbandstag 2022 SHK Fachverband Baden-Württemberg in Pforzheim
Impressionen vom Jubiläumsverbandstag 2022 des Fachverbands Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg in Pforzheim. Tolle Veranstaltung – Tolle Gäste – Toller Rahmen Hier klicken um auf YouTube geleitet zu werden. Bild: FV SHK B.W.
Soforthilfe: Rückforderungsbescheide werden versendet
Seit dem 2. August versendet die L-Bank die Rückforderungsbescheide für die Corona-Soforthilfe. Dieses Unterstützungsprogramm stand Betrieben mit Liquiditätsengpässen im ersten Lockdown von Ende März bis Mai 2020 offen. Alle Betriebe, die im Rückmeldeverfahren Ende 2021 / Anfang 2022 angegeben hatten, dass sie im Frühjahr 2020