Corona: Schutzmaßnahmen für Handwerker/innen

20. April 2020

Während viele Beschäftigte derzeit von Zuhause aus arbeiten, können Handwerkerinnen und Handwerker nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Ein enger Kontakt zwischen ihnen und ihren Kundinnen und Kunden lässt sich bei ihren Arbeiten oftmals nicht vermeiden. Mehr denn je müssen Beschäftigte im Handwerk jetzt darauf achten, sich bei der Arbeit zu schützen. Neben den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie das Abstandhalten von anderen Personen (mindestens 1,5 Meter) und Einhaltung von Hygieneregeln (Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder Taschentuch, regelmäßige Händereinigung, nicht an Mund, Nase und Augen fassen) werden für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst während der Corona-Pandemie folgende weitergehende Maßnahmen und Vorgehensweisen empfohlen:

 

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Um ein Wiederhochfahren der Wirtschaft in Deutschland zu ermöglichen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestern Abend allgemeine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards bekannt gegeben (siehe auch Anlage). Zu den wesentlichen Punkten gehören:

Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden,
– Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben,
– Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit,
– Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen,
– Zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten.

Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative des BMAS allgemeine, branchenübergreifende Covid-19 Arbeitsschutzstandards zu beschreiben. Bei der Erarbeitung der Arbeits-schutzstandards hatte der ZDH darauf hinweisen, dass neben dem Schutz der Beschäf-tigten auch die betriebliche Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen – vor allem auch für die kleinen und mittelständischen Betriebe – Berücksichtigung finden muss. Weiterhin haben wir deutlich gemacht, dass aktuell eine branchenweite Versor-gung mit Desinfektionsmitteln, Atemschutzmasken, Mund-Nase-Masken und Schutz-handschuhen nicht sichergestellt ist. Richtigerweise wird jetzt das Verwenden von Mund-Nasen-Bedeckungen in den meisten Fällen als ausreichender Schutz vorgese-hen. Bei den Themen Zutritt zum Betriebsgelände und Handlungsanweisungen für Ver-dachtsfälle bleibt unternehmerischer Spielraum, als dass die dort beschriebenen Maß-nahmen „möglichst“ bzw. „wo möglich“ erfolgen sollen – natürlich immer unter Wahrung der gesundheitspolitischen Vorgaben. Die branchenspezifische Konkretisierung wird richtigerweise den zuständigen Berufsgenossenschaften überlassen. Die Zentralfach-verbände wurden hierüber bereits letzte Woche von uns in Kenntnis gesetzt und stehen in der Regel zwecks Erarbeitung branchenspezifische Umsetzungsempfehlun-gen mit ihrer Berufsgenossenschaft in Kontakt.

Das BMAS weist darauf hin, dass die Arbeitsschutzstandards entsprechend der aktuel-len Lage angepasst werden können. Mögliche Anpassungen sollen in einem neu instal-lierten Beraterkreis „Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Prävention von Covid-19“ erörtert werden.

 

für SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards hier klicken

 

 

 

 

 

 

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