HBCD-haltige Abfälle: Handwerkstag unterbreitet Lösungsvorschlag

10. Oktober 2016

In der dringlichen Problematik um die aktuell unmögliche Entsorgung schadstoffhaltiger Polystyrol-Dämmstoffe hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) Landesumweltminister Franz Untersteller vorgeschlagen, die niedersächsische Lösung zu übernehmen. Diese ist in zwei Schreiben des dortigen Landesumweltministeriums sowie einem Hintergrundpapier des Umweltbundesamts erläutert.

Der BWHT, der ursprünglich für ein sechsmonatiges Moratorium plädiert hatte, ist der Überzeugung, dass die niedersächsische Lösung auch für Baden-Württemberg sehr gut geeignet ist: Sie sei nicht nur sofort wirksam, sondern habe auch den Charme, nachhaltig und unbürokratisch zu sein. Durch die Ausschleusung vom HBCD aus dem Wirtschaftskreislauf wäre zudem dem Immissionsschutz gedient.

Niedersachsen hat seine staatlichen Gewerbeaufsichtsämter angewiesen, die Betreiber von Hausmüllverbrennungsanlagen darauf hinzuweisen, dass alle, die bislang HBCD-haltige Abfälle als nicht gefährlichen Abfall entsorgt haben, lediglich eine Anzeige gemäß § 15 BimSchG benötigen und ihren Zulassungskatalog um den Abfallschlüssel 17 06 03* erweitern müssen. Auf diese Weise sei es ihnen möglich, schadstoffhaltige Polystyrol-Dämmstoffe auch weiterhin rechtskonform anzunehmen und zu verwerten.

Quelle: BWHT-Mitgliederservice 10.10.2016

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