Aktualisierte Corona-Verordnung Baden-Württemberg (Stand: 28.06.2021)

28. Juni 2021

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung des Landes komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.

Mit Wirkung zum 28. Juni 2021 wurde die Corona-Verordnung (CoronaVO) geändert. Die geänderte Corona-Verordnung können Sie hier abrufen: 210625_9.CoronaVO

Den Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 28. Juni 2021, damit die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick finden Sie  210625_Auf_einen_Blick_DE

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