Anonymes Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg

25. Mai 2023

Mit dem anonymen Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg können Sie den baden-württembergischen Finanzämtern diskret, sicher und anonym Anzeigen von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze melden. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, über ein Postfach auch nach der Abgabe der Anzeige mit der zuständigen Steuerfahndungsstelle anonym zu kommunizieren.

Achtung! Wer bewusst und gewollt falsche Hinweise meldet, kann sich strafbar machen. Ehrverletzungen wie Beleidigung und Verleumdung sowie die falsche Verdächtigung einer anderen Person oder das Vortäuschen einer Straftat stellen selbst Straftaten nach den §§ 145d, 164 und 185 bis 189 des Strafgesetzbuches dar.

Link zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe: Anonymes Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg
https://anonymer-steuerhinweis.finanzamt.landbw.de/whistle/#/mainpage/OFDKAcase/ofdka

 

Quelle: Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg

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